Psychotherapie

Wie beginnt eine Psychotherapie?

Kennenlernen

Wenn wir telefonisch kurz über die terminliche Machbarkeit gesprochen haben, vereinbaren wir „Psychotherapeutische Sprechstunden“ zum gegenseitigen Kennenlernen und zum Verständnis Ihrer individuellen Problemsituation. Bis zu drei Psychotherapeutische Sprechstunden zur Abklärung darf ich mit einer/einem Versicherten, die/der Beschwerden hat, vornehmen. (In anderen Praxen können zudem weitere Sprechstunden in Anspruch genommen werden.)

Die Praxis im 1. Obergeschoss des Hauses ist leider nicht stufenlos zugänglich.

In diesen „Psychotherapeutischen Sprechstunden“ gebe ich Ihnen Raum, Ihre Beschwerden, Ihr Anliegen und Ihre Fragen persönlich zu besprechen. Ich gebe Ihnen auf Ihr Erzählen hin eine Rückmeldung, wie ich Ihre Problemlage verstehe und wo aus tiefenpsychologischen Sicht die gemeinsame therapeutische Arbeit hingehen könnte. Das hilft Ihnen, sich ein Bild vom mir als Psychoanalytikerin und tiefenpsychologischer Psychotherapeutin zu machen, von meiner Arbeitsweise und von meiner Person. Denn eine ganz wesentliche Voraussetzung für das Gelingen Ihrer Therapie ist, dass Sie sich verstanden und in der Atmosphäre wohl fühlen. Als Therapeutin höre ich zu, prüfe, ob für Ihre Probleme eine ambulante Psychotherapie das Geeignete ist, bespreche mit Ihnen meine Empfehlungen und beantworte Ihre Fragen. Ich schätze dabei auch ein, wie ich mich in Ihre Problemlage einfühlen und diese mit Ihnen bearbeiten und idealerweise auflösen kann. Oft wird dies machbar sein, jedoch gibt es Umstände, die für eine andere Therapieform oder auch eine/n anderen Typ von Therapeuten oder Therapeutin sprechen könnten.

Antragstellung

Wenn Sie sich für eine Psychotherapie entscheiden, beginnen mehrere „Probatorische Sitzungen“ (ca 2 bis 4). In diesen Sitzungen werden die Details besprochen, die wichtig sind, um eine Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen zu können, die Gegebenheiten und die Rahmenbedingungen, die für die Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen), für die „tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie“ (bis zu 100 Sitzungen) oder für die analytische Psychotherapie oder Psychoanalyse (bis zu 300 Sitzungen) gelten. Wir besprechen dabei auch die Schweigepflicht und ihre Grenzen, den Datenschutz und weiteres Wissenswertes bei einer Therapie.

Noch offene Fragen aus den Erstgesprächen können vertieft werden, Sie werden mit mir zusammen eine Perspektive für Ihre Therapie entwickeln und ich werde mit Ihnen die verschiedenen Vorgehensweisen und Grundsätze einer Therapie besprechen. Die Antragstellung machen wir gemeinsam. Wenn Ihre Krankenkasse den Therapieantrag genehmigt hat, kann Ihre Therapie beginnen. Die Zeit des Genehmigungsverfahrens wird durch die probatorischen Sitzungen überbrückt.

Alle psychotherapeutischen Behandlungen werden von Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse, den Privaten Krankenversicherungen (teilweise begrenzt) und der Beihilfe nach einem genehmigten Psychotherapie-Antrag übernommen. Die Psychotherapeutischen Sprechstunden und Probatorischen Sitzungen werden ohne Antragstellung bezahlt. Es kann sein, dass Ihre Private Krankenversicherung nur begrenzt oder anteilig Kosten einer Psychotherapie erstattet, wodurch eine private Zuzahlung anfallen könnte, insbesondere wenn eine Psychotherapie mit höherer Frequenz, also z.B. zwei Sitzungen pro Woche, indiziert wäre.

Ich möchte darauf hinweisen, dass bei Indikation einer psychoanalytischen Therapie mit 2 oder gar 3 Sitzungen pro Woche nicht einfach eine 1-stündige Therapie, etwa zur Ersparnis von Zeit, aber mit derselben Erwartung an den Erfolg bzw. an die Besserung erfolgen kann.

Eine Überweisung brauchen Sie nicht. Auch als Privatversicherte/r brauchen Sie keine Überweisung. Alle Sitzungen, auch erste Sprechstunden, können nur nach Einlesen Ihrer Versichertenkarte erfolgen. Die Karte muss zu Beginn jeden Quartals erneut eingelesen werden.